Häufig gestellte Fragen

1. Brauche ich wirklich einen Anwalt?

Diese Frage ist so allgemein natürlich nicht zu beantworten, denn jeder Fall ist anders. Wenn Sie sich diese Frage allerdings ernsthaft stellen, dann sollten Sie nicht zögern, Ihr Anliegen einem Anwalt vorzutragen. Falls der Anwalt Ihnen mitteilt, dass Sie keine rechtliche Beratung und Vertretung benötigen, ist die Angelegenheit sehr schnell geklärt - und Sie müssen sich keine Gedanken mehr machen. Ansonsten wird der Anwalt mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Sie benötigen auf jeden Fall einen Anwalt, wenn Sie einen Prozess vor einem Gericht führen, vor dem Anwaltszwang herrscht. Erscheinen Sie vor Gericht ohne einen Prozessvertreter, werden Sie so behandelt, als wenn Sie überhaupt nicht da wären, und es kann - unabhängig von der Sach- und Rechtslage - schon deshalb ein Versäumnisurteil gegen Sie ergehen, weil Sie nicht anwaltlich vertreten sind. Anwaltszwang herrscht z.B. vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.

 

2. Wieviel kostet es, wenn ich einen Rechtsanwalt beauftrage?

Das kommt ganz auf den jeweiligen Fall an. In der Regel rechnen Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren, die ein Rechtsanwalt nach dem RVG verlangen kann, richten sich nach dem Gegenstandswert der Streitsache. Die Höhe und Anzahl der Gebühren kann sich je nach prozessualer Lage erhöhen oder vermindern. Zu einer guten anwaltlichen Beratung gehört auch eine Information über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Die Kosten der Erstberatung werden außerdem angerechnet, wenn ihr eine außergerichtliche und/oder gerichtliche Vertretung folgt.

In bestimmten Fällen kann es vorteilhaft sein, nicht nach dem RVG abzurechnen, sondern eine davon abweichende Honorarvereinbarung zu treffen. In diesen Fällen wird die Vereinbarung detailliert miteinander besprochen.

 

3. Ich bin rechtsschutzversichert. Übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten?

Rechtsanwalt Säfken stellt für seine Mandanten gern den Kontakt zur Rechtsschutzversicherung her und holt eine Deckungszusage ein. Wichtig ist, dass das jeweilige Rechtsgebiet von der Versicherung umfasst ist. Manche Versicherungen enthalten außerdem eine Selbstbeteiligung, die vom Mandanten übernommen werden muss. Rechtsanwalt Säfken informiert seine Mandanten in diesen Fällen über die genau entstehenden Kosten und darüber, was zu tun ist, falls die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert.

 

4. Ich habe nur wenig Geld zur Verfügung. Kann ich trotzdem zum Anwalt gehen?

Ja, selbstverständlich. Wenn das Einkommen für Rechtsberatung und -vertretung nicht reicht, gibt es staatliche Unterstützung. Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt gewährt der Staat Beratungshilfe. Dazu muss beim zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragt werden. Die außergerichtliche Beratung und Vertretung kostet dann nur noch 10,- € (inkl. USt.).

Geht der Rechtsstreit in ein gerichtliches Verfahren über, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu bekommen. Den Antrag auf Prozesskostenhilfe erhalten Sie in der Kanzlei, darin müssen Angaben zu Einkommen und Vermögen gemacht werden. Ggf. müssen auch Belege beigebracht werden. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird dann bei Gericht eingereicht, und das Gericht überprüft, ob ganz oder teilweise Prozesskostenhilfe gewährt wird. Die dem Gericht vorgelegten Belege verwahrt das Gericht in einer separaten Akte, die dem Gegner nicht übermittelt werden.

 

5. Ich habe ein rechtliches Problem, das vertraulich behandelt werden soll. Können Sie mir das garantieren?

Rechtsanwälte sind von Gesetzes wegen zum Schweigen über die persönlichen Verhältnisse Ihrer Mandanten verpflichtet. Wenn sie ein Geheimnis des Mandanten Dritten gegenüber offenbaren, stellt das nicht nur eine Verletzung der anwaltlichen Berufspflicht dar, sondern ist sogar eine Straftat. Alles, was Sie dem Rechtsanwalt innerhalb der Mandatsbeziehung anvertrauen, bleibt geheim, solange Sie es wollen. Außerdem sollten Sie bedenken: Nur wenn der Anwalt Ihre Lage kennt, kann er sie rechtlich bestmöglich beraten.

 

6. Muss ich irgendwelche Unterlagen mitbringen?

Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die Ihre Rechtsfrage betreffen. Von Originaldokumenten können in der Kanzlei Kopien gefertigt werden.

Sofern Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, bringen Sie bitte den Beratungshilfeschein mit, den Sie vom Gericht erhalten haben. Möchten Sie Prozesskostenhilfe beantragen, bringen Sie bitte alle Dokumente mit, die zur Dokumentation Ihrer wirtschaftlichen Situation gegenüber dem Gericht notwendig sind.

 

7. Ich habe ein kleines bzw. mittelständisches Unternehmen und benötige häufiger Rechtsberatung. Gibt es hierfür ein besonderes Angebot?

Ja, in diesem Fall sind verschiedene Leistungen denkbar. Es ist z.B. möglich, Ihre arbeitsrechtlichen Fragestellungen in die Rechtsanwaltskanzlei Säfken auszulagern. Sie bekommen dann beispielsweise Unterstützung bei rechtskonformen Stellenausschreibungen, Einstellungsgesprächen, Versetzungen, Kündigungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat usw. Auch zivil- und wirtschaftsrechtliche Fragestellungen, Mahnwesen, Inkasso, Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung kann Rechtsanwalt Säfken für Sie betreiben. Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich der (auch englischsprachigen) Vertragsgestaltung und -verhandlung.

Sofern gewünscht, schult Rechtsanwalt Säfken auch Ihr Personal in den für Ihr Unternehmen relevanten rechtlichen Fragen. Schulungsräume sind in der Kanzlei vorhanden, auf Wunsch kann die Schulung aber auch in Ihrem Unternehmen stattfinden.

 

8. Bietet die Kanzlei auch Rechtsberatung für Existenzgründer an?

Ja. Besonders für Existenzgründer ist es wichtig, verlässliche Informationen über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken zu erhalten. Rechtsanwalt Säfken informiert Sie über die zu Ihrem Start-up passende Unternehmensform und die Fallstricke, die Sie im Arbeits-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht beachten müssen. Auf Wunsch erstellt er auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Vertragsvorlagen und Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Häufig ist es möglich, dass eine solche Gründungsberatung staatlich gefördert wird. Bitte sprechen Sie Rechtsanwalt Säfken auf diese Möglichkeit an!

 

9. Ich bin vor Gericht als Zeuge geladen und habe Bedenken. Können Sie mir helfen?

Grundsätzlich sind Zeugen dazu verpflichtet, vor Gericht auszusagen. Allerdings gibt es eine Reihe von Zeugnisverweigerungsrechten, auf die Sie sich möglicherweise berufen können, z.B. unter Verwandten. Rechtsanwalt Säfken wird Sie dazu gern beraten. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie der Rechtsanwalt als Zeugenbeistand während der Vernehmung begleitet, um Ihre Interessen zu wahren.

 

10. Vor welchen Gerichten ist Rechtsanwalt Säfken zugelassen?

Diese Frage ist heute fast obsolet geworden, denn das Gesetz sieht mittlerweile vor, dass jeder Rechtsanwalt vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten darf. Nur für die wenigen Anwälte, die am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen sind und Revisionen im Zivilrecht bearbeiten, gelten besondere Ausnahmeregeln. Rechtsanwalt Säfken ist bei der Rechtsanwaltskammer Celle zugelassen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Impressum".